Steuerliche Vorteile

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Für Haushaltsnahe Dienstleistungen können Sie  20% der Aufwendungen von bis zu 20.000 €, höchstens aber 4.000 € pro Jahr, von der Steuerschuld abziehen.

Voraussetzungen hierfür sind:

  •  dass die Dienstleistung im Haushalt des Steuersparers  erbracht wird.
  • wenn die Dienstleistung in einem Seniorenheim erbracht wird, dass der Bewohner hier in einer eigenen Wohnung (Wohn- und Schlafbereich, Bad, Küche) lebt
  • dass eine ordnungsgemäße Rechnung, in der Material  und Arbeitslohn mit Umsatzsteuer ausgewiesen sind, gestellt wird und die Bezahlung von Ihrem Bankkonto erfolgt.
  •  dass diese Aufwendungen nicht schon als Betriebsausgaben, Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen geltend berücksichtigt wurden.

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