Steuerliche Vorteile
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Für Haushaltsnahe Dienstleistungen können Sie 20% der Aufwendungen von bis zu 20.000 €, höchstens aber 4.000 € pro Jahr, von der Steuerschuld abziehen.
Voraussetzungen hierfür sind:
- dass die Dienstleistung im Haushalt des Steuersparers erbracht wird.
- wenn die Dienstleistung in einem Seniorenheim erbracht wird, dass der Bewohner hier in einer eigenen Wohnung (Wohn- und Schlafbereich, Bad, Küche) lebt
- dass eine ordnungsgemäße Rechnung, in der Material und Arbeitslohn mit Umsatzsteuer ausgewiesen sind, gestellt wird und die Bezahlung von Ihrem Bankkonto erfolgt.
- dass diese Aufwendungen nicht schon als Betriebsausgaben, Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen geltend berücksichtigt wurden.
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